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Was ist eigentlich aus den MDR-Recherchen geworden?

Gero Strauss • Feb. 23, 2023

4 Reportagen eines öffentlich-rechtlichen Senders ohne Ergebnis?

Es ist schon etwas Besonderes, was sich seit März 2021 bis Oktober 2022 rund um Kopfzentrum und meine Person abspielte. In 4 Beiträgen stellte der Mitteldeutsche Rundfunk in Beiträgen eines freiberuflichen investigativen Journalisten Vorwürfe in den Raum. Zu bester Sendezeit und mit der Reichweite der Sendeanstalt im Internet sahen wir uns plötzlich in der Rolle, uns verteidigen zu müssen. Obwohl Ärzte es gewohnt sind, auch einmal mit unzufriedenen Patienten zu diskutieren und sich im schlimmsten Fall vor einem Gutachter und Gericht zu verantworten, war diese Art der Auseinandersetzung neu und ungewöhnlich.

Wir haben auch diese Herausforderung angenommen und uns mit jedem einzelnen der Vorwürfe beschäftigt. Auch wenn die Beiträge es anders darstellten, ging es letztlich nur um 15 Patienten und Beispiele. Schritt für Schritt, Behauptung für Behauptung arbeiteten wir den Sachverhalt auf und stellten die Ergebnisse intern und extern vor. Der Journalist reagierte darauf gar nicht, sondern suchte sich neue Zeugen für angebliche Verstöße.


Die Liste der Argumente ist lang und kann langweilen, deshalb hier die wichtigsten Fakten, deren Einordnung dem Leser überlassen bleiben soll:


  1. Kopfzentrum konnte keine Überweisungen an eigene Therapeuten (Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten) ausstellen. Kopfzentrum hat und hatte keine eigene Therapeuten angestellt. Eine solche Konstellation wäre gesetzlich auch nicht erlaubt.
  2. Das einzige vorliegende Gutachten zur Praxis der OP-Indikationen belegt die Sorgfalt und Richtigkeit der OP-Indikationen unserer Ärzte.
  3. Die Abrechnung von Operationen an der äußeren Nase kann nur dann über die Krankenkasse geschehen, wenn dies für eine Verbesserung der inneren Funktion erforderlich ist. Alle anderen Fälle sind technisch von einer solchen Erstattung ausgeschlossen, d.h. unmöglich.
  4. Die Behandlung der Nasenschleimhaut mit dem zugelassenen Arzneimittel Epoetin zeigt einen Vorteil in der Behandlung der degenerativen Funktionsstörung der Nasenschleimhaut. Wir können dies durch Auswertungen unserer Qualitätsabteilung belegen.
  5. Die von dem Journalisten zur Auswertung gegebenen Nasentropfen waren verfallen. Dadurch ist die Konzentration der Wirkstoffe nicht mehr gewährleistet gewesen.
  6. KOPFZENTRUM setzt seit 1989 ununterbrochen ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziertes Dokumentationssystem. Alle hier gespeicherten Informationen sind manipulationssicher und werden über mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
  7. Die Ärztin, die als Zeugin gegen Kopfzentrum auftritt, ist nach einer mehrfachen Unterbrechung der Weiterbildungszeit im Streit aus Kopfzentrum ausgetreten. Grund waren unüberbrückbare Differenzen in fachlichen und persönlichen Grundlagen für den Arztberuf.
  8. Alle Operationen, die in den Beiträgen aufgeführt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Sendung 4 Jahre und mehr zurück. Alle Patienten hatten bereits erfolglos versucht, in gutachterlichen Verfahren einen Behandlungsfehler nachzuweisen.
  9. Eine Patientin, die mehrfach als Zeugin für angebliche Behandlungsfehler auftritt, litt zum Zeitpunkt der Erstvorstellung unter einem mehr als 10 Jahre andauernden Kokaingebrauch, welcher die innere und äußere Nase nahezu vollständig zerstört hatte.
  10. Eine Patientin, die mehrfach als Zeugin für angebliche Behandlungsfehler auftritt, hatte KOPFZENTRUM im Vorfeld mit einer öffentlichen "Schlammschlacht" gedroht und im Ergebnis eine Zahlung für eine weitere Schönheitsoperation von EUR 6.500 von KOPFZENTRUM erzwungen.
  11. Der Patient, der als Zeuge für eine Schluckstörung nach einer Mandeloperation auftritt, hat unabhängig von der HNO-Operation einen Schlaganfall erlitten. Die Sprach- und Schluckstörungen waren nicht einem der Geschehen zuzuordnen.
  12. 2 der 3 Zeugen für eine Rezeptvergabe in Kopfzentrum waren nicht nur Patienten, sondern auch Mitarbeiter des MDR und hatten für den Zweck der Sendung die Mitarbeiter unter Druck gesetzt. Beide erhielten das gewünschte Rezept.
  13. Der freie Journalist hatte dem MDR eine fortgesetzte Enthüllungsreportage mit hohen Einschaltquoten versprochen. Pro Reportagen dieser Art sind ca. 30.000 EUR Honorar üblich.
  14. Qualitätskorridore sind keine Mindestmengen, sondern stellen Ober- und Untergrenzen für gutes ärztliches Handeln dar. Mit diesen an KOPFZENTRUM entwickelten Instrumenten ist es möglich, bis zu 1.000 Behandlungen pro Tag grundsätzlich an Hand einer guten Qualität zu "screenen".


Die Folgen der Berichterstattung lasteten und lasten weiter schwer auf allen Mitarbeitern. Die Vorwürfe der Reportagen sind eine große Hypothek für Menschen, die Tag für Tag zum Dienst gehen, um anderen Menschen zu helfen. Auch wenn es rechnerisch nur 0.00075% der Patienten waren, die Vorwürfe gemacht haben, so hat die mediale Durchschlagskraft des MDR daraus eine Vorverurteilung gemacht. Die -teils langjährigen- Beziehungen zwischen Arzt und Patienten waren dadurch zwangsläufig belastet, einzelne Mitarbeiter benötigten plötzlich selber  Hilfe. Auch wenn die Zahl der Patienten sogar weiter anstieg, so war es fast schon eine Erleichterung als im Oktober 2022 die Staatsanwaltschaft Leipzig eine Durchsuchung anordnete. Auch wenn dies zunächst einen weiteren Schock auslöste, da die eigentlich vertraulichen Maßnahmen quasi live vom MDR veröffentlicht wurde.


Weil wir auf die Sachkenntnis, Sorgfalt und Fairness der Behörden und Gerichte vertrauen, kooperieren wir uneingeschränkt und beantworten jede Nachfrage, die bis heute (Stand Februar 2023) jedoch nicht gestellt wurden.

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