Die Gebührenordnungen für Ärzte geben es klar vor: der Arzt ist für die korrekte Erbringung und Abrechnung seiner Leistungen verantwortlich. Dafür gewähren ihm die anderen Beteiligten einen großen Vertrauensvorschuss, den es zu rechtfertigen gilt. Normalerweise trägt der Arzt deshalb nach der Leistungserbringung unmittelbar die dazugehörigen Leistungsziffern ein und trägt damit Sorge, dass genau die richtigen Leistungen kodiert und zur Erstattung gelangen.
Wie machen es manche neue Mitspieler im Markt? Zunächst erstellt man eine Abschrift der Gebührenordnung. Dabei gibt man vor, die Ziffern aus dem Fachgebiet zusammenzufassen und dem Arzt eine Hilfe bei der Kodierung geben zu wollen. Bei genauerem Hinsehen tauchen aber neue Inhalte und Interpretationen der GOP auf, die nichts mit dem eigentlichen Inhalt der Gebührenordnung zu tun haben. So wird z.B. eine Streifenbehandlung des Gehörgangs plötzlich zu einem kleinchirurgischen Eingriff. Der angestellte Arzt wird diese Hinweise vielleicht aus Gutgläubigkeit umsetzen. Die Abrechnung wird dadurch höher, aber gleichzeitig auch falsch. Der Arzt, der gemäß den gültigen Bestimmungen die Richtigkeit der Abrechnung Quartal für Quartal bestätigt, merkt erst lange Zeit später, welche Folgen eine solche falsche Abrechnung haben kann. Dann sind die Manager des MVZ meist schon lange an einer anderen Stelle oder weisen die Verantwortung an die Ärzte zurück, deren Aufgabe ja die formale Bestätigung der Korrektheit der Abrechnung war.
An dieser Stelle wird deutlich, dass eine Weisung von Nicht-Ärzten an Ärzte in Bezug auf ärztliche Aufgaben nicht nur bei Fragen der Behandlung, sondern auch bei organisatorischen Fragen falsch und im Zweifel für den Arzt von großen Nachteil sein kann.