Kontaktieren Sie uns

Die verantwortungslose Abrechnung in MVZ

Gero Strauss • Aug. 20, 2023

Wie Investoren Ärzte in die Irre führen

Die Leistungsabrechnung des Arztes ist ein sensibles Gebiet. Besonders in der Abrechnung der gesetzlich versicherten Patienten kommt es wegen des hohen Vertrauensbonus darauf an, dass der Vertragsarzt höchstpersönlich für die Richtigkeit der Abrechnung gerade steht. Nur so ist sichergestellt, dass im Fall von Unregelmäßigkeiten, die Verantwortung feststeht.


Um dieses Prinzip auf größere Strukturen zu übertragen, gibt es in MVZ die zwingend vorgeschriebene Position des Ärztlichen Leiters. Dieser hat per Gesetz auch die Verantwortung für die Korrektheit der eingereichten Abrechnung. Das bedeutet in der Regel auch, dass er diese Verantwortung nicht nur gegenüber seiner eigenen, sondern auch gegenüber der Abrechnung von weiteren Kollegen hat.


In Strukturen, wie sie vor allem von Finanzinvestoren genutzt werden, finden sich immer weniger Ärzte, die bereit sind, diese Verantwortung wahrzunehmen. In einem System, dessen Vorgaben oft wirtschaftlicher Natur sind und in dem die Leistungsabrechnung zentral von Nicht-Ärzten durchgeführt wird, ist das Risiko, später für eine Verfehlung persönlich belangt zu werden, viel zu hoch (z.B. Urteil des Sozialgerichts München vom 21.1.2021, Az.: S 38 KA 165/19). Das lässt Finanzinvestoren kreativ werden: sie versprechen eine angebliche Haftung des MVZ oder der MVZ-GmbH. Beide Strukturen können jedoch diese Haftung überhaupt nicht übernehmen: zum einen regelt das SGB ganz klar die persönliche Verantwortung des Leitenden Arztes, u.a. für die Leistungsabrechnung. Diese Gestzgebung würde jede abweichende Regelung ungültig machen. Zum anderen wäre das MVZ überhaupt keine Rechtsperson. Schließlich scheidet auch die MVZ-GmbH als Garantiegeber aus, denn die hier tätigen Manager erfüllen in den meisten Fällen nicht einmal die dafür notwendige Berufseigenschaft eines Arztes, noch sind diese in den MVZ angestellt. Das hält solche Investoren jedoch nicht davon ab, mit Versprechungen und scheinbar schützenden Paragraphen Ärzte zu täuschen, um doch noch irgendwie diese Position zu besetzen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Geduld bzw. das Untätigwerden einzelner KVén, die solchen Strukturen Ausnahmeregelungen von mehr als 6 Monaten einräumen. Ärztlich geführte MVZ hätten in vergleichbaren Situationen längst die Zulassung zum MVZ verloren.

von Gero Strauss 18 Okt., 2023
Allergie, Sinusitis, Hörsturz, Tinnitus, Schwindel, Gehörgangsentzündung: ein Wirkstoff für Alles?
von Gero Strauss 06 Okt., 2023
Wissenschaftler des Max-Planck-Institut decken den Wirkungskreislauf von Epo in Nervenzellen auf
von Gero Strauss 06 Okt., 2023
Der Intranasal Drainage Score (IDS)
von Gero Strauss 02 Okt., 2023
Das GKV-System ist nicht reformierbar
von Gero Strauss 19 Sept., 2023
Ähnliche Moleküle, gleiche allergische Reaktion
von Gero Strauss 13 Sept., 2023
Wenn Manager die Gebührenordnung zu ihren Gunsten interpretieren
von Gero Strauss 12 Sept., 2023
"Allergologe" kann Patienten ziemlich verwirren
von Gero Strauss 08 Sept., 2023
Unsere Vorschläge für den Herbst 2023
von Gero Strauss 06 Sept., 2023
Damit aus Linien gar nicht erst Falten werden
von Gero Strauss 05 Sept., 2023
Ja, er darf es in bestimmten Fällen
Weitere Beiträge
Share by: