Bis auf weiteres können die Beiträge über die Rolle der Halder GmbH und den beteiligten Finanzinvestoren bei der Übernahme der inzwischen insolventen Kopfzentrum Gruppe hier nicht eigesehen werden. Die Kanzlei ACT Tischendorf (Frankfurt/M) hat im Auftrag der Halder GmbH am 11.05.23 feststellen wollen, dass die Inhalte der Beiträge Äußerungen umfassen, durch welche Geheimhaltungsverpflichtungen aus diversen Verträgen und das "Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb" verletzt würden. Man stellt fest, dass es sich "...insbesondere um Informationen zu den Vertragsverhandlungen und zum Zustandekommen der Beteiligungs- und Gesellschaftsvereinbarung sowie deren Inhalte und zu einzelnen Vorgängen aus dem betrieblichen Bereich der beteiligten Unternehmen" handele. Man wolle so erreichen, dass die genannten Tatsachen "nach dem Willen der Kopfzentrum-Gesellschaften nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen". Die Inhalte der Beiträge an sich wurden demzufolge nicht in Frage gestellt.
Bis zur Überprüfung dieser Vorwürfe und einer eventuellen Überarbeitung werden die Beiträge offline gestellt.